Ihr Strom-Tarif von Mundt

Ihr Strom-Tarif von Mundt

Informationen zur Entwicklung im Energiemarkt​

Die aktuelle Energiepreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas-, Strom- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen beschlossen.

Familie im warmen Wohnzimmer

AKTUELL: Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

 

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de.

Sie suchen Strom?

Nutzen Sie Ihr Einsparpotential und wechseln Sie von Ihrem bisherigen Stromanbieter zur Mundt GmbH.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

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  • Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch Ökostrom.
  • Persönliche Ansprechpartner vor Ort.
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  • Einfacher, sicherer Wechsel –
    Wir kümmern uns um alles!

Strom für Ihr Gewerbe.

Sie benötigen einen exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Business-Tarif?

Wir haben für jede Unternehmensgröße die passende Lösung – egal ob für einen kleinen Betrieb oder ein großes Industrieunternehmen.

Kontakt für Gewerbekunden

Ihr persönlicher Mundt-Ansprechpartner ist gerne für Sie da – telefonisch und auf Wunsch auch persönlich bei Ihnen vor Ort.

(0511) 21 99 0-43

strom@mundt.de

Strom-Tarife von Mundt.

Wählen Sie den Tarif, der zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt.

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  • 100% Ökostrom
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So einfach ist der Wechsel.

Online wechseln

  • Geben Sie PLZ und Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein.
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  • Wechseln Sie ganz bequem online zu Mundt-Strom.
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Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch persönlich zwecks Beratung zur Verfügung.

(0800) 21 99 000

strom@mundt.de

Warum bieten wir Ihnen Ökostrom an?

Wir erklären Ihnen, was Ökostrom ist, wo er herkommt und welche Vorteile Ökostrom haben kann. Ökostrom für Sie – und unsere Zukunft.

 
Externer Link via Grafik (es gilt die Datenschutzerklärung des externen Anbieters):
Youtube Screenshot ökostrom

Häufige Fragen | FAQ

Wann soll ich den Stromanbieter wechseln?

Der Wechsel lohnt sich bereits bei geringen Preisunterschieden. Da Sie schnell und unkompliziert den Stromanbieter wechseln können.

Ich habe noch nie gewechselt – wie geht das eigentlich?

Wenn Sie noch nie einen Wechsel des Stromanbieters oder des jeweiligen Stromtarifs vorgenommen haben, beziehen Sie Ihren Strom gemäß der ursprünglichen Vereinbarung mit dem Grundversorger und sollte unbedingt prüfen, ob es nicht günstiger für Sie geht.

Ist ein Anbieterwechsel mit Nachtspeicheröfen möglich?

Ja! Im Prinzip ist ein Wechsel auch mit Nachtspeicheröfen problemlos möglich. Sie müssen allerdings einige Besonderheiten beachten.

Die Nachtspeicherheizungen werden in der Regel nach günstigem Nachtstrom und teurem Tagstrom unterschiedlich berechnet. Dafür werden entweder zwei normale Stromzähler benötigt, oder aber ein sogenannter Zweitarifzähler. Sind sogenannte Eintarifzähler verbaut, ist ein Wechsel des Stromanbieters kein Problem. Bei Zweitarifzählern sollten Sie sich vor dem Wechsel beim neuen Stromanbieter erkundigen, ob dieser solche Zähler überhaupt beliefern kann. Eine Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtstrom wird normalerweise nur bei lokalen Grundversorgern gemacht. Überregionale Stromanbieter berechnen meist keine eigenen Nachttarife und stufen Nutzer von Nachtspeicheröfen in normale Stromtarife ein.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen?

In der Regel beziehen die meisten Mieter ihren Strom direkt, erhalten also eine eigene Rechnung vom Stromanbieter. In diesem Fall kann der Mieter seinen Strom beliebig beziehen und muss den Vermieter nicht informieren. Doch das ist nicht immer so.

Sind die Stromkosten allerdings in der Miete enthalten, muss der Vermieter nicht nur informiert werden, sondern gegebenenfalls auch gefragt werden, ob ein Wechsel des Stromanbieters möglich ist.

Kein Strom – Versorgungslücke bei Anbieterwechsel möglich?

Nein! Wechseln Sie den Stromanbieter nach einem Tarifvergleich ist der alte Versorger so lange zur Lieferung verpflichtet, bis der Wechsel tatsächlich vollzogen ist. Es treten also keine Unterbrechungen in der Stromversorgung auf.

Was verändert sich nach dem Wechsel des Stromanbieters?

Der Zählerstand sollte grundsätzlich an dem Tag notiert werden, an dem Ihr Wechsel des Stromanbieters durchgeführt wird, sowie bei allen Preisänderungen des Stromtarifs. So können Sie als Verbraucher die Abrechnung genau nachvollziehen und mit den Daten des Stromanbieters abgleichen.

Wechsel vom regionalen zum überregionalen Anbieter – was muss ich beachten?

Im Prinzip unterscheidet sich der Wechsel nicht von dem des örtlichen Grundversorgers zu einem anderen Stromanbieter. Allerdings müssen Sie beim erneuten Wechsel von einem überregionalen Stromanbieter auf etwaige Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen achten.

Versäumen Sie die Kündigungsfristen, kann es sein, dass der Wechsel zum neuen Stromanbieter erst mit Verzögerung durchgeführt werden kann. Im schlimmsten Fall kann die Kündigungsfrist dann ein ganzes Jahr betragen.

Wechselantrag – wer stellt ihn und was muss ich beachten?

Der Wechselantrag sollte stets sorgfältig durchgelesen und vollständig ausgefüllt werden. Sie können ihn direkt online in unserem Tarifrechner abschicken.

Unterschiede beim Wechsel mit Zweitarifzähler?

Mit einem Zweitarifzähler können verschiedene Stromtarife berechnet werden. So ist beispielsweise der Strom nachts oft günstiger als am Tag. Verbraucher mit Nachtspeicheröfen sind eine Gruppe von Kunden, die von solchen Nachttarifen profitieren und häufig mit Zweitarifzählern arbeiten. Bezieht der Kunde sowohl Tag- als auch Nachtstrom, müssen diese Tarife getrennt berechnet werden. Möchte so ein Kunde seinen Stromanbieter wechseln, gibt es einiges beim Stromvergleich zu beachten.

Was passiert mit Abschlägen, die der alte Anbieter schon erhalten hat?

Jeder Kunde erhält eine Abschlussrechnung, in der detailliert alle etwaigen Forderungen und Guthaben gegengerechnet werden. Bleibt etwas übrig, wird dieses Geld selbstverständlich zurückerstattet, und gelangt als Überweisung auf das Konto des Kunden.

Welche Angaben benötigt der neue Stromversorger?

Neben den persönlichen Daten und einer Bankverbindung benötigt der Stromanbieter Angaben zum Stromverbrauch. Haben Sie keine Erfahrungswerte bzw. Vorjahresverbrauchswerte, hilft Ihnen unser Vergleichsrechner und berechnet einen Durchschnittsverbrauch, z.B. mit den Personen im Haushalt. Außerdem muss man natürlich auch den aktuellen Stromzählerstand sowie die Zählernummer (auf dem Stromzähler zu finden) angeben.

Welche Kosten bringt ein Anbieterwechsel mit sich?

Der Wechsel ist für Sie als Kunden komplett kostenlos. Im Gegenteil: Durch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter kann man viel Geld sparen.

Welche Kündigungsfristen gelten beim aktuellen Stromanbieter?

Welche Kündigungsfristen gelten, wenn Sie Ihren aktuellen Stromanbieter kündigen, um zu einem neuen Versorger wechseln, hängt stark davon ab, ob Sie bei einem Grundversorger beziehen, oder bereits vorher schon Mal zu einem alternativen Anbieter gewechselt sind.

Risiken beim Anbieterwechsel?

Es gibt eigentlich keine Risiken, die ihnen beim Wechsel eines Stromanbieters entstehen. Einzige Ausnahme sind Vorauszahlungen an Stromanbieter, die in der Zwischenzeit in die Pleite gehen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Vorauszahlungen verloren sind.

Welche Wartezeiten gibt es beim Wechsel des Stromtarifs?

Wechselt man seinen Stromanbieter, muss man mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen rechnen. Dies hängt auch von den vereinbarten Kündigungsfristen der Stromanbieter ab

Wer ist bei Problemen mit Stromleitung und Stromzähler zuständig?

Egal, bei welchem Stromanbieter Sie unter Vertrag sind: Für die Wartung und technische Ausstattung wie Leitungen und Stromzähler bleibt der örtliche Netzbetreiber zuständig.

Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln?

Der Verbraucher kann seinen Stromanbieter so oft wechseln, wie er möchte. Lediglich die Kündigungsfristen beim alten Versorger müssen eingehalten werden. Bei einem Rückwechsel zum alten Anbieter wird in der Regel ein Jahr Wartezeit angesetzt.

Unterschiede zwischen alten und neuen Stromanbieter?

Im Prinzip verkaufen alle Stromanbieter denselben Strom. Der neue Stromanbieter speist seinen Strom lediglich in das öffentliche Netz ein. Da alle Kunden ihren Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, erhält jeder den gleichen Strom. Einen echten Unterschied bei dem Strom, der beim Endverbraucher landet, gibt es also nicht. Es gibt allerdings Unterschiede in der Art der Stromerzeugung und somit bei Ihrer persönlichen CO2-Bilanz.

Mundt GmbH Hannover
Davenstedter Straße 138
30453 Hannover

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Fax: 0511 21 99 0 - 22
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